Vertraulich. Fristsicher. Sprachlich präzise.

Patentübersetzungen für IP-Kanzleien und Anmelder

Patentschriften, EP-Validierungen, PCT-Anmeldungen und Streitverfahren – terminologisch geprüft, vertraulich nach NDA und ISO 17100, in über 40 Sprachen.

ISO 17100·ISO 18587· ISO 9001·LICS-zertifiziert· Vier-Augen-Prinzip·muttersprachlich

Was sind Patentübersetzungen?

Patentübersetzungen sind eine eigenständige Disziplin an der Schnittstelle von Recht und Technik. Sie verbinden präzise Rechtsterminologie mit tiefer technischer Sachkenntnis und stehen unter besonderen formalen Anforderungen: Patentansprüche dürfen inhaltlich nicht verändert werden, Fristen sind kompromisslos, Vertraulichkeit ist Geschäftsgrundlage.

COMLOGOS übersetzt seit 2007 für die IP-Welt: Patentanwaltskanzleien, Validierungsstellen und Anmelder aus Industrie und Mittelstand. In dieser Zeit ist eine Terminologie-Datenbank gewachsen, die für jedes neue Projekt sofort zur Verfügung steht – konsistent über Familienanmeldungen, Validierungs-Sprachräume und Streitverfahren hinweg.

Vertraulich

NDA-Standard, ISO-27001-konforme Prozesse, EU-Server und keine Verwendung Ihrer Texte für KI-Training.

Fristsicher

Einhaltung der Anmelde- und Validierungsfristen – auch bei Eilaufträgen mit Kurzfristkapazität.

Sprachlich präzise

Patent-Übersetzer:innen mit technischem Hintergrund, Vier-Augen-Prinzip nach ISO 17100 und gewachsene Terminologie pro Kanzlei.

Drei Säulen: Anmeldung, Validierung, Streit

Säule 1 · Pre-Grant

Patentanmeldung

Erstanmeldungen beim DPMA, EPA oder als PCT-Anmeldung: Beschreibungen, Ansprüche, Zusammenfassung und Zeichnungstexte. Die Übersetzung muss den Anmeldetext inhaltlich exakt wiedergeben – jede ungewollte Erweiterung des Schutzbereichs kann spätere Nichtigkeitsangriffe auslösen. Häufige Sprachpaare: DE→EN für die Internationalisierung, EN→DE bei US-Erstanmeldern, DE→ZH/JP für asiatische Schutzrechtsstrategien.

Säule 2 · Post-Grant

EP-Validierung

Nach Erteilung eines europäischen Patents ist die Validierung in den nationalen Phasen der gewählten Vertragsstaaten erforderlich. Trotz London Agreement bleiben Pflichtsprachen für viele Mitgliedstaaten relevant – typischerweise Italienisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch. Beim Einheitspatent (in Kraft seit Juni 2023) genügt eine vollständige Übersetzung in eine EU-Amtssprache; die Anspruchsübersetzung in die drei EPA-Amtssprachen bleibt zwingend.

Säule 3 · Litigation

Streitverfahren

Einspruchsverfahren vor dem EPA, Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht und dem UPC, Verletzungsverfahren vor nationalen Gerichten. Hier kommen oft Schriftsätze, Stand-der-Technik-Recherchen, Sachverständigengutachten und Lizenzverträge zur Übersetzung. Anforderung: höchste juristische Präzision, oft mit Beglaubigung.

Normen und Rechtsgrundlagen

Norm / RechtsgrundlageBereichRelevanz für die Übersetzung
EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen)Europäische PatenterteilungSprachregelung Art. 14; Anspruchsübersetzung DE/EN/FR zwingend nach Erteilung.
PCT (Patent Cooperation Treaty)Internationale AnmeldungAnmeldephase und nationale Phasen-Übersetzungen für über 150 Staaten.
UPC-AbkommenEinheitliches Patentgericht (seit 2023)Verfahrenssprachen; Schriftsätze in der Sprache der Kammer.
Einheitspatent-VO (EU 1257/2012)Unitary Patent (seit Juni 2023)Übergangsregelung: Vollübersetzung in eine EU-Amtssprache.
London AgreementÜbersetzungserleichterungenReduzierte Validierungsanforderungen für die teilnehmenden EPÜ-Staaten.
ISO 17100ÜbersetzungsdienstleistungenVier-Augen-Prinzip, Qualifikation, dokumentierte Prozesse.
ISO 18587Post-Editing maschineller ÜbersetzungBei Recherchen einsetzbar; bei Anmeldetexten mit Vorsicht.
Patentanwaltsordnung (PAO)BerufsrechtVerschwiegenheitspflicht – Übersetzer arbeiten unter denselben Standards.
DSGVO + EU AI ActDatenschutz + KI-RegulierungErfinderbenennung = personenbezogene Daten; KI-Tools AI-Act-konform.

Hinweis Einheitspatent (Stand 2026): in Kraft seit Juni 2023. Während der Übergangszeit (bis Mitte 2029) ist bei Antrag auf einheitliche Wirkung eine vollständige Übersetzung in eine EU-Amtssprache einzureichen – bei deutschen Anmeldungen oft Englisch.

Dreifach ISO-zertifiziert

ISO 17100 (Fachübersetzung mit Revision), ISO 18587 (Post-Editing maschineller Übersetzung) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement) – eine Kombination, die in der Branche nur wenige Dienstleister vorweisen und die jeden Prozessschritt prüfbar macht. Unsere Prozesse sind zusätzlich an ISO 27001 ausgerichtet.

Abgrenzung zu benachbarten Leistungen

BereichSchnittstelleWo wir trennen
Juristische ÜbersetzungenSchwester-Leistung, VertragsrechtPatent = formal-rechtliche Schutzdokumente mit technischem Kern; Verträge = bilaterale Vereinbarungen ohne formales Schutzrecht. Lizenzverträge sind die Brücke.
Technische ÜbersetzungenInhaltliche TiefeTechnik folgt normgerechter Doku-Sprache; Patente folgen patentrechtlicher Anspruchssprache mit festen Konventionen.
Beglaubigte ÜbersetzungenBeglaubigung als FormatBeglaubigung ist eine Form, keine Inhaltsdisziplin. Patentübersetzungen können beglaubigt werden, müssen aber meist nicht.

Dokumente, die wir übersetzen

Anmeldung & Erteilung

  • Patentanmeldungen (Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung)
  • Zeichnungstexte und Bezugszeichenlisten
  • Prioritätsdokumente und Übersetzungsbestätigungen
  • Patentschriften und Veröffentlichungen

EP-Validierung

  • Vollübersetzungen für Mitgliedstaaten ohne London Agreement
  • Anspruchsübersetzungen für UPC-Mitgliedstaaten
  • Einheitspatent-Übersetzung (eine EU-Amtssprache, Übergangsregelung)
  • Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Italienisch, Türkisch als Schwerpunkt

PCT-Verfahren

  • PCT-Anmeldungen und Erklärungen
  • Übersetzungen für die nationale Phase
  • Internationale Recherchenberichte und schriftliche Stellungnahmen
  • Article 19 und Article 34 Änderungen

Streitverfahren

  • Einspruchsschriften und Erwiderungen
  • Nichtigkeitsklagen vor dem BPatG und UPC
  • Verletzungsklagen und einstweilige Verfügungen
  • Schriftsätze in UPC-Verfahrenssprache

Recherche & Gutachten

  • Stand-der-Technik-Recherchen
  • Freedom-to-Operate-Gutachten
  • Patentanwalts-Gutachten und Stellungnahmen
  • Patentrecherche-Berichte aus internationalen Datenbanken

Vertrags-Schnittstelle

  • Lizenzverträge (Brücke zu Juristischen Übersetzungen)
  • NDA und Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Forschungs- und Entwicklungskooperationsverträge
  • Patent-Übertragungsvereinbarungen (Assignments)

Sprachen für Patente

EPA-Amtssprachen (immer relevant)

DeutschEnglischFranzösisch

EP-Validierungssprachen (London-Agreement-Staaten ausgenommen)

BulgarischEstnischFinnischGriechischItalienischLettischLitauischNorwegischPolnischPortugiesischRumänischSlowakischSlowenischSpanischTschechischTürkischUngarischKroatisch

PCT-Strategiesprachen

Chinesisch (vereinfacht & traditionell)JapanischKoreanischArabischRussischHebräischPortugiesisch (Brasilien)

Einheitspatent – Übergangsregelung: Vollübersetzung in eine EU-Amtssprache, typischerweise Englisch (DE-Anmelder), Deutsch oder Französisch (EN-Anmelder).

Der Patent-Übersetzungs-Prozess

1

Anfrage und NDA

Auf Wunsch NDA vor Versand der Detail-Quelltexte – COMLOGOS-Standard oder Ihre Vorlage.

2

Patent-spezifische Analyse

Patentfamilie, Sprachstrategie und Fristen werden geprüft.

3

Maßgeschneidertes Angebot

Klare Fristen, auch für Eilfälle.

4

Freigabe und Terminzusage

Verbindliche Frist, auch kurzfristig.

5

Beauftragung Patent-Übersetzer:in

Technischer Hintergrund, Patent-Erfahrung, Muttersprachler-Prinzip.

6

Vier-Augen-Prinzip (ISO 17100)

Revision durch eine zweite qualifizierte Übersetzer:in; optional Validierung durch Patentanwalt.

7

Lieferung im Wunschformat

Word, PDF, XML oder im CMS/IP-System; auf Wunsch beglaubigt.

Sie kennen Ihre Frist schon? Sprechen wir über Ihr Patentprojekt.

KI-Übersetzung: wann ja, wann nein?

COMLOGOS verwendet KI-Tools nur dort, wo das Patent-Ergebnis sicher und vertraulich bleibt. Anmeldungen und Schriftsätze laufen ausschließlich über klassische Fachübersetzung. KI mit Post-Editing nach ISO 18587 setzen wir gezielt bei Recherchen und Stand der Technik ein, wo Geschwindigkeit zählt und der Text nicht ins Schutzrecht eingeht.

DokumenttypEmpfehlungBegründung
Patentanmeldung / Beschreibung / AnsprücheKlassisch (ISO 17100)Schutzrechts-relevant – Änderungen können Nichtigkeitsangriffe auslösen.
EP-ValidierungsübersetzungKlassisch (ISO 17100)Nationales Verfahren – höchste Verbindlichkeit.
Schriftsätze in StreitverfahrenKlassisch (ISO 17100)Argumentationsstruktur präzise, Nuancen entscheidend.
Stand der Technik / PatentrechercheKI + Post-Editing (ISO 18587)Überblick, nicht schutzrechts-relevant.
FTO-Gutachten – AnlagenKI + Post-Editing (ISO 18587)Sichtung; Gutachten selbst klassisch.
LizenzverträgeKlassisch (ISO 17100)Juristische Präzision, Beglaubigungsfähigkeit.
NDA / Routine-KorrespondenzKlassisch oder KI+PEJe nach Sensibilität, in Abstimmung mit dem Mandanten.

Datenschutz und EU AI Act: EU-gehostete Tools, DSGVO-konform, ohne Trainingsverwendung Ihrer Texte. Im Einklang mit dem EU AI Act (anwendbar ab dem 2. August 2026 für den Großteil der Hochrisiko-Regeln). Details unter KI-gestützte Übersetzungen.

Fairness und Transparenz: Preisbeispiele

Preise pro Wort der Quellsprache, ohne Pauschalen. Match-Rabatte aus dem Translation Memory werden direkt verrechnet (typisch 30–70 % bei Patentfamilien). KI + Post-Editing für Recherchen: 30–50 % günstiger. Die ISO-17100-Revision ist Standard und im Preis enthalten.

SprachpaarStandard (ISO 17100)EP-Validierung
DE → EN (UK / US)0,18 €/WortPauschalangebot pro Schrift
EN → DE0,18 €/WortPauschalangebot pro Schrift
DE → ES (EU)0,16 €/WortPauschalangebot pro Schrift
DE → IT0,16 €/WortPauschalangebot pro Schrift
DE → PL0,14 €/WortPauschalangebot pro Schrift
DE → ZH (vereinfacht)0,22 €/WortPauschalangebot pro Schrift
DE → JA0,22 €/WortPauschalangebot pro Schrift

Warum COMLOGOS für Patentübersetzungen?

01

Seit 2007 mit Patenten vertraut

COMLOGOS übersetzt seit 2007 für IP-Kanzleien und Anmelder aus dem DACH-Raum. Geprüfte Patent-Terminologie pro Kanzlei, konsistent über Patentfamilien und Validierungs-Sprachräume hinweg.

02

Translation Memory pro Mandant

Jeder Mandant erhält ein eigenes, gepflegtes Translation Memory und eine zentrale Terminologie-Datenbank. Das senkt Folgekosten um 30–70 % bei Patentfamilien und sichert Konsistenz über Anmeldung, Validierung und Streit.

03

Patent-Übersetzer mit technischem Hintergrund

Muttersprachler der Zielsprache mit technischer Ausbildung (Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie, Pharma, Software) und nachgewiesener Patent-Erfahrung.

04

Vertraulichkeit ist Geschäftsgrundlage

NDA-Standard, ISO-27001-konforme Prozesse, EU-Server, keine KI-Trainingsverwendung Ihrer Texte. Übersetzer arbeiten unter denselben Vertraulichkeitsstandards wie Patentanwälte.

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Stimmen aus der IP-Welt

★★★★★
Diskret, fristsicher und sprachlich konsequent – die Zusammenarbeit mit COMLOGOS hat sich über mehrere Jahre bewährt. Besonders die Konsistenz unserer Patent-Terminologie über die Familienanmeldungen schätzen wir.
Patentanwaltskanzlei, Süddeutschland

Häufige Fragen zu Patentübersetzungen

Was kostet eine Patentübersetzung?

Die Kosten richten sich nach Sprachpaar, Umfang, Komplexität und Wiederverwendungsrate aus dem Translation Memory. Bei Patentfamilien sinken die Kosten oft deutlich (typisch 30–70 %). Patentübersetzungen sind wegen Spezialterminologie und Vier-Augen-Prinzip etwas teurer als technische Übersetzungen, dafür audit- und gerichtsfest. Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden.

Welche Sprachen sind für die EP-Validierung 2026 relevant?

Trotz London Agreement verlangen viele Mitgliedstaaten weiterhin Voll- oder Anspruchsübersetzungen – typischerweise Italienisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch. Beim Einheitspatent (seit Juni 2023) ist eine vollständige Übersetzung in eine EU-Amtssprache erforderlich; die Anspruchsübersetzung in die drei EPA-Amtssprachen bleibt zwingend.

Wie ist die Sprachregelung beim Einheitspatent?

Während einer Übergangszeit (bis Mitte 2029) ist bei Antrag auf einheitliche Wirkung eine vollständige Übersetzung in eine EU-Amtssprache einzureichen. Bei deutschen Anmeldern typischerweise Englisch, bei englischen Anmeldern Deutsch oder Französisch.

Brauche ich für meine Patentübersetzung eine Beglaubigung?

Für EP-Validierung und PCT-Anmeldung ist eine einfache Übersetzungsbestätigung in der Regel ausreichend. Beglaubigung wird oft bei Streitverfahren vor nationalen Gerichten verlangt. Wir liefern auf Wunsch beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer:innen.

Wie sichern Sie Vertraulichkeit bei Patenten vor Veröffentlichung?

Vertraulichkeit ist Geschäftsgrundlage. Wir unterzeichnen vor Versand der Detailtexte eine NDA. Unsere Übersetzer:innen arbeiten unter denselben Verschwiegenheitsstandards wie Patentanwälte. Prozesse ISO-27001-konform, Daten auf EU-Servern, KI-Tools ohne Trainingsverwendung.

Wann darf ich KI für Patentübersetzungen einsetzen – und wann nicht?

KI mit Post-Editing nach ISO 18587 ist ideal für Stand-der-Technik-Recherchen, FTO-Anlagen und Routine-Korrespondenz. Bei schutzrechts-relevanten Texten empfehlen wir klassische Fachübersetzung mit Vier-Augen-Prinzip nach ISO 17100.

Wie schnell können Sie Eilaufträge zur Fristwahrung umsetzen?

Validierungsfristen kennen wir. Bei Standardumfang liefern wir innerhalb weniger Werktage; bei Eilaufträgen – je nach Sprache und Umfang – auch innerhalb von 24 Stunden. Verbindliche Frist im Angebot.

Welche Dateien sollten wir für ein erstes Angebot schicken?

Ideal sind die Originaldateien (Word, XML, PDF mit Textebene). Bitte mitschicken: Zielsprachen, gewünschte Frist, ob klassische oder KI-gestützte Übersetzung, ob Beglaubigung erforderlich. Wenn vorhanden, bestehende Termlisten Ihrer Kanzlei.

⚖️

Bereit für Ihre nächste Patentübersetzung?

Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt – wir kennen die Fristen, kennen die Sprachen, kennen die Patentlogik. Erstes Angebot innerhalb von 24 Stunden, NDA auf Wunsch.

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