28. May 2021

CE Machinery Directive

Richtlinien, Normen, Gesetze und Leitfäden bestimmen den Arbeitsalltag — je nach Branche begegnen sie uns bei nahezu jedem Schritt. Bei COMLOGOS unterstützen wir täglich zahlreiche Kunden aus dem Maschinenbau. Deshalb widmen wir diesen Beitrag der CE-Maschinenrichtlinie und ihrer Nachfolgerin, der neuen Maschinenverordnung — mit besonderem Augenmerk auf die Übersetzung der zugehörigen Dokumentation.

Was ist die CE-Maschinenrichtlinie?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die bis heute maßgebliche rechtliche Basis für Maschinenbauunternehmen. Nach Vorgängerversionen ab 1989 wurde sie am 17. Mai 2006 veröffentlicht und ist seit Ende 2009 für Unternehmen, die Maschinen konstruieren, bauen und vertreiben, verbindlich anzuwenden. Ausschlaggebend waren uneinheitliche Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene; die Richtlinie vereinheitlicht die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz und gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inklusive der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Großbritannien und Nordirland sind mit dem Brexit aus dem EWR ausgetreten. 29 Artikel regeln u. a. Inverkehrbringen, Anwendungsbereiche, Begriffsdefinitionen, Konformitätsvermutung, Schutzklauseln, Kennzeichnung, Ausnahmen und Sanktionen.

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz

Vorschriften aus EU-Richtlinien müssen national in Gesetze überführt werden. Die Markteinführung von Produkten und deren Sicherheitsanforderungen sind in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt: Eine Markteinführung ist gemäß § 3 nur zulässig, wenn das Produkt bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind in der 9. Produktsicherheitsverordnung (9. ProdSV) umgesetzt, die national umgangssprachlich „Maschinenverordnung“ genannt wird — nicht zu verwechseln mit der neuen EU-Maschinenverordnung (siehe nächster Abschnitt).

Von der Richtlinie zur Verordnung: die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird abgelöst: Im Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verabschiedet. Sie ist seit dem 19. Juli 2023 in Kraft und gilt verbindlich ab dem 20. Januar 2027. Anders als eine Richtlinie muss eine EU-Verordnung nicht in nationales Recht überführt werden — sie gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten.

Eine Übergangsfrist gibt es nicht: Maschinen, die bis zum 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, richten sich nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; für alle Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, gilt ausschließlich die neue Verordnung.

Inhaltlich bringt die Verordnung vor allem mehr rechtliche Klarheit und eine Anpassung an den Stand der Technik. Erstmals werden u. a. Cybersicherheit und Risiken durch künstliche Intelligenz adressiert, und Betriebsanleitungen dürfen grundsätzlich auch in digitaler Form bereitgestellt werden — auf Wunsch des Nutzers bleibt eine Papierfassung jedoch verpflichtend.

For translations, the basic principle remains unchanged — quite the opposite: the obligation to provide operating instructions in the official language(s) of the respective destination country remains in place and is being made more precise. Companies that manage their technical documentation multilingually are best served by adapting to the new regulation early. With well-maintained terminology and translation memory, the transition becomes routine rather than a project — for example, through professional technical translations with a documented quality process.

CE-Kennzeichnung

Ein sichtbares Zeichen EU-konformer Produktsicherheit kennt jeder: die CE-Kennzeichnung. Sie soll garantieren, dass sich ein Anwender des Produkts — in unserem Fall einer Maschine — keinen Gefahren aussetzt. Da sie nur angebracht werden darf, wenn alle vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen eingehalten sind, dürfen ausschließlich gekennzeichnete Maschinen im EWR vertrieben und eingesetzt werden. Bei Maschinen belegt die CE-Kennzeichnung zudem eine erfolgreiche Konformitätsbewertung, die durch die Konformitätserklärung in der technischen Dokumentation dokumentiert wird. Diese Grundsätze gelten unter der neuen Maschinenverordnung unverändert fort.

Welche Anforderungen stellt die Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung?

Nähern wir uns dem Thema Übersetzung, landen wir unweigerlich bei der Betriebsanleitung. Sie ist Bestandteil des Produkts und muss bei Auslieferung und Einsatz der Maschine beiliegen. Es ist Pflicht des Herstellers, sie vor dem Inverkehrbringen zu erstellen; Vertreiber müssen dafür sorgen, dass der Endnutzer ein Exemplar erhält. Inhaltlich muss die Betriebsanleitung u. a. leisten:

  • Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine
  • Beschreibung jeder vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung
  • Berücksichtigung des zu erwartenden Wissensstands und der Verständnisfähigkeit der Nutzer

Die Wortwahl ist entsprechend an die jeweilige Zielgruppe anzupassen. Weitere inhaltliche Anforderungen legen die produktspezifischen Typ-C-Normen je Maschinenkategorie fest. Auch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 hält an diesen Pflichten fest. Wie sich das in der Praxis liest, zeigt unser Beitrag Bedienungsanleitungen übersetzen.

Was schreibt die Maschinenrichtlinie zu Übersetzungen vor?

Der erste allgemeine Grundsatz zur Abfassung der Betriebsanleitung verlangt, dass diese in einer oder mehreren Amtssprachen der EU verfasst sein muss. Liegt im Anwenderland keine Originalbetriebsanleitung in der geltenden Amtssprache vor, muss der Hersteller oder ein Bevollmächtigter für die Übersetzung sorgen.

Wichtig: Übersetzte Betriebsanleitungen müssen stets den Vermerk „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ tragen. Denn die „Originalbetriebsanleitung“ ist nur jene Fassung, für die der Hersteller die Verantwortung übernimmt — unabhängig davon, in welcher Sprache sie verfasst wurde.

Der Grund: Würde man aus Kostengründen eine deutsche Originalbetriebsanleitung erst ins Englische und daraus in weitere Sprachen übersetzen (eine sogenannte Relaisübersetzung), müsste die englische Fassung zuvor vom Hersteller zur „Originalbetriebsanleitung“ erklärt werden — denn eine „Übersetzung der Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ sieht die Regelung nicht vor. Diese Systematik gilt auch unter der neuen Verordnung weiter.

Zertifizierte Übersetzungen mit COMLOGOS

Für die Übersetzung der Originalbetriebsanleitung gelten dieselben sprachlichen Anforderungen wie für die Originalbetriebsanleitung selbst. Genauere Qualitätsanforderungen bestimmt die DIN EN IEC/IEEE 82079-1 (Erstellen von Nutzungsinformationen — Gliederung, Inhalt und Darstellung): Der Inhalt muss verständlich, inhaltlich korrekt und an die jeweilige Zielgruppe angepasst sein.

Sowohl die Person, die die Betriebsanleitung im Original erstellt, als auch diejenige, die sie übersetzt, muss Kompetenzen in der technischen Kommunikation besitzen, das Fachgebiet genauestens kennen und Muttersprachler in der Zielsprache sein. Dasselbe gilt für den Revisor der Übersetzung. Nur eine präzise, qualifizierte Übersetzung gibt die Aussagen der Originalbetriebsanleitung korrekt wieder und genügt allen Sicherheitsaspekten.

Aufgrund des hohen fachlichen Anspruchs ist ein zertifizierter Partner wie COMLOGOS der erste Schritt zur Normkonformität. Durch unsere Zertifizierungen nach ISO 17100 (Übersetzungsdienstleistungen), ISO 18587 (Post-Editing maschineller Übersetzung) und ISO 9001 (Qualitätsmanagement) liefern wir mit muttersprachlichen Fachübersetzern hochwertige, zertifizierte Übersetzungen. Unsere Arbeit mit einem Translation-Memory-System sowie unser Terminologiemanagement sichern konsistente Ergebnisse, die den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Maschinenverordnung gerecht werden.

Doch aufgepasst: Nicht jeder Übersetzungsdienstleister, der nach ISO 17100 arbeitet, ist auch automatisch zertifiziert. Wie Sie die richtige Auswahl treffen, lesen Sie in unserem Beitrag Was eine Zertifizierung bedeutet.

Für den Überblick laden Sie sich gern das Merkblatt „CE-Maschinenrichtlinie“ herunter. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht, unsere Projektmanager anzusprechen.

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