28. Mai 2021

CE-Maschinenrichtlinie

Richtlinien, Normen, Gesetze oder Leitfäden bestimmen nicht nur unseren beruflichen Alltag. Je nach Branche sieht man sich bei unterschiedlichen Arbeitsschritten regelmäßig mit bestimmten Vorgaben konfrontiert. Bei COMLOGOS unterstützen wir beispielsweise täglich zahlreiche Kunden aus der Maschinenbaubranche. Aus diesem Grund möchten wir diesen Blogbeitrag der CE-Maschinenrichtlinie widmen und ein besonderes Augenmerk auf Übersetzungen in diesem Zusammenhang legen.

Was ist die CE-Maschinenrichtlinie?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die bedeutendste rechtliche Basis für Maschinenbauunternehmen. Nach Vorgängerversionen ab 1989 wurde die 2006/42/EG am 17. Mai 2006 veröffentlicht. Seit Ende 2009 muss sie von Unternehmen, die Maschinen konstruieren, bauen und vertreiben, verbindlich angewendet werden. Ausschlaggebend für die Erstellung der Richtlinie waren uneinheitliche Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene bezüglich des Produkt- und Maschinenrechts. Bereits durch den ersten Entwurf sollte sie eine Vereinheitlichung der Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Maschinen garantieren und für alle Maschinenbauer und -vertreiber im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbindlich gelten (inkl. der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz). Großbritannien und Nordirland sind mit dem Brexit aus dem EWR ausgetreten. 29 Artikel beschreiben wichtige rechtliche Anforderungen beispielsweise bezüglich Inverkehrbringen, Anwendungsbereiche, Begriffsdefinitionen, Konformitätsvermutung, aber auch Schutzklauseln, Kennzeichnungsregeln, Ausnahmen und Sanktionen.

Das deutsche Produktsicherheitsgesetz

Gesetzliche Vorschriften, die aus EU-Richtlinien hervorgehen, müssen auf nationaler Ebene durch Gesetze verankert werden. Juristische Angelegenheiten, welche die Markteinführung von Produkten (im weitesten Sinne) und deren Sicherheitsanforderungen beschreiben, sind in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) festgelegt. Demnach ist eine Markteinführung gemäß §3 nur dann gestattet, wenn das Produkt bei „bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet“. Das Gesetz besteht aus 14 Verordnungen zu unterschiedlichen Fachbereichen. Vorgaben aus der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG befinden sich in der 9. Produktsicherheitsverordnung, der sogenannten „Maschinenverordnung“. Hier wird explizit Bezug auf Anhang I der Maschinenrichtlinie genommen, wodurch die Anforderungen der letzteren unmittelbar Wirkung haben.

CE-Kennzeichnung

Ein sichtbares Zeichen der EU-konformen Produktsicherheit ist jedem bekannt: die CE-Kennzeichnung. Das CE-Zeichen soll garantieren, dass sich ein Anwender des Produkts (in unserem konkreten Falle einer ‚Maschine‘) keinen Gefahren aussetzt. Da es nur dann angebracht werden darf, wenn alle von der EU vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, dürfen auch nur Maschinen mit ebendieser Kennzeichnung im ERW vertrieben und eingesetzt werden. Im Bereich ‚Maschinen‘ bedeutet eine CE-Kennzeichnung zudem eine erfolgreiche Konformitätsbewertung, welche zusätzlich durch die entsprechende Konformitätserklärung in der dazugehörigen technischen Dokumentation belegt wird.

Geplante Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Sämtliche europäische Vorschriften und Richtlinien werden regelmäßig geprüft und an den neuen Stand der Technik angepasst. Dieser Überprüfungsprozess hat für die Maschinenrichtlinie bereits seit 2016 stattgefunden. Die Ergebnisse einer öffentlichen Umfrage bei Anwendern der Richtlinie wurden zusammengetragen und werden in einen neuen Entwurf eingearbeitet. Die allgemeine Öffentlichkeit erhält dabei die Möglichkeit, ein Feedback sowie Lösungsvorschläge abzugeben. Im Wesentlichen soll die Neufassung mehr rechtliche Klarheit bringen und eben an den technischen Fortschritt angepasst werden. Vor 2024 ist nicht mit der Anwendung der neuen Version zu rechnen.

Maschine

Welche Anforderungen stellt die Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung?

Nähern wir uns dem Thema Übersetzung im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie, landen wir unweigerlich bei der Betriebsanleitung. Eine Betriebsanleitung ist, gemäß Anhang I Nr. 1.7.4, Bestandteil des Produkts und muss somit bei Auslieferung und Einsatz der Maschine beiliegen. Es ist die Pflicht des Herstellers, diese vor dem Inverkehrbringen der Maschine zu erstellen. Des Weiteren müssen Vertreiber der Maschine Sorge dafür tragen, dass dem Endbenutzer der Maschine ein Exemplar der Betriebsanleitung ausgehändigt wird.

Inhaltlich muss die Betriebsanleitung unter anderem Folgendes leisten:

  • Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine
  • Beschreibung jeder vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine
  • Berücksichtigung des zu erwartenden allgemeinen Wissensstands und der Verständnisfähigkeit der Verbraucher.

Die Wortwahl muss dementsprechend an die jeweilige Zielgruppe angepasst werden. Weitere Anforderungen an den Inhalt einer Betriebsanleitung werden in den sogenannten Typ-C-Normen je nach Maschinenkategorie festgelegt.

Was schreibt die Maschinenrichtlinie zu Übersetzungen vor?

Der erste allgemeine Grundsatz der Maschinenrichtlinie zur Abfassung der Betriebsanleitung schreibt vor, dass diese „in einer oder mehreren Amtssprachen“ der EU verfasst sein muss. Liegt bei Auslieferung im Anwenderland keine sogenannte ‚Originalbetriebsanleitung‘ in der geltenden Amtssprache vor, muss der Hersteller oder ein von ihm dazu Bevollmächtigter für die entsprechende Übersetzung sorgen.

Wichtig dabei:
Übersetzte Betriebsanleitungen müssen stets den Vermerk „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ tragen!
Denn die „Originalbetriebsanleitung“ ist nur jene Version der Betriebsanleitung, für die der Hersteller die Verantwortung übernimmt – ganz gleich in welcher Sprache diese verfasst wurde.

Wichtig ist dieser Hinweis aus folgendem Grund:
Erwägt man beispielsweise aus Kostengründen eine deutsche Originalbetriebsanleitung zunächst ins Englische und daraufhin aus dem Englischen in weitere Sprachen übersetzen zu lassen (eine sogenannte Relaisübersetzung), müsste die eigentlich bereits übersetzte englische Version vom Hersteller zuvor zu einer ‚Originalbetriebsanleitung‘ deklariert werden (für die er wie gesagt die volle Verantwortung trägt), da die EU-Richtlinie keine „Übersetzung der Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ vorsieht.

Zertifizierte Übersetzungen mit COMLOGOS

Für die Übersetzung der Originalbetriebsanleitung gelten dieselben sprachlichen Anforderungen wie für die eigentliche Originalbetriebsanleitung. Genauere Anforderungen an die Qualität der Betriebsanleitung, und damit auch der Übersetzung derselben, werden in der DIN EN 82079-1 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung;

Allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen) bestimmt:
Der Inhalt muss verständlich, inhaltlich korrekt und an die jeweilige Zielgruppe angepasst sein. Die Person, welche die Betriebsanleitung im Original, jedoch auch diejenige Person, welche die Übersetzung derselben erstellt, muss Kompetenzen in der technischen Kommunikation besitzen, das Fachgebiet genauestens kennen und Muttersprachler in der Zielsprache sein. Selbiges gilt für den Revisor der Übersetzung. Eine korrekte Wiedergabe der Aussagen der Originalbetriebsanleitung ist nur durch eine präzise und qualifizierte Übersetzung möglich, um weiterhin allen Sicherheitsaspekten zu genügen.

Aufgrund des hohen fachlichen Anspruchs und der zwingenden Notwendigkeit einer exakten und terminologisch fachgerechten und für alle Zielgruppen verständlichen Übersetzung ist ein zertifizierter Partner wie COMLOGOS der erste Schritt zur Einhaltung der Normen. Durch unsere Zertifizierungen nach der ISO 17100 (Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen) und der ISO 9001 (Qualitätsmanagement) können wir Ihnen, mithilfe unserer bestens ausgebildeten muttersprachlichen Fachübersetzer, hochwertige und zertifizierte Übersetzungen liefern. Unsere Arbeit mit einem Translation Memory System sowie unser Angebot zum Terminologiemanagement garantieren konsistente und qualitativ hochwertige Übersetzungen, die den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie gerecht werden.

Doch aufgepasst!
Nicht jeder Übersetzungsdienstleister, der nach der ISO 17100 arbeitet, ist auch automatisch zertifiziert! Lesen Sie in unserem Beitrag zu „Zertifizierung”, wie Sie die richtige Auswahl treffen.https://comlogos.com/expertenblog/Weitere Fragen?

Für alles auf einem Blick, laden Sie sich gerne das Merkblatt “CE-Maschinenrichtlinie” runter. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht unsere Projektmanager anzusprechen.

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